10 wichtige Punkte nach einem Unfall

1. Freie Sachverständigenwahl

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungsfähig mit Ausnahme bei sogenannten Bagatellschäden.

2. Beweispflicht

Nur gesicherte Beweise über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleisten, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Der Geschädigte ist beweispflichtig.

3. Verdeckte Schäden

Eine Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

4. Wertminderungsanspruch

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann durch ein Gutachten belegt werden.

5. Schadenhergang

Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird oft benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt und das auf den Beweisfotos dokumentierte Spurenbild und die Schadenbeschreibung ausgewertet werden müssen.

6. fiktive Abrechnung

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Schadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (Urteil BGH vom 6.4.1993, AZ VI ZR 181/92). Seit 1. August 2002 wird die jeweils anfallende Mehrwertsteuer jedoch nur noch auf Vorlage eines konkreten Nachweises erstattet.

7. Ausfallzeit

Im Gutachten wird auf die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges geschätzt, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.

8. Beweisnot

Einwände des Schädigers, z.B. er habe nur "geringen" Schaden verursacht oder "da waren Vorschäden", können durch ein Gutachten entkräftet bzw. abgegrenzt werden.

9. Offenbarungspflicht

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist der Unfall offenbarungspflichtig. Durch die bei Ihnen verbleibende Kopie des Schadengutachtens mit Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

10. Rechtssicherheit

Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels. Achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.